Ausbildung zum Rettungsassistenten
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder eine abgeschlossene Ausbildung hat
- Ärztliche Bescheinigung (max. 3 Monate alt) (Formular downloaden)
- Erste-Hilfe Ausbildung (max. 1 Jahr alt) (original oder amtlich beglaubigt)
- Erklärung zur Zulassung zur Ausbildung im Rettungsdienst (Formular downloaden)
- Mind. Hauptschulabschluss oder Berufsabschluss (amtlich beglaubigte Zeugniskopie)
- Personalausweis (amtlich beglaubigte Kopie)
Bei Ausbildungsbeginn muss:
- eine begonnene Hepatitis-Immunisierung (z.Bsp. Impfung mit Twinrix = Hep A+B) nachgewiesen werden
- ein gültiger Führerschein Klasse C1 vorliegen
Ausbildungsinhalte
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Rettungshelfer bzw. zur Rettungshelferin erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
- wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie er funktioniert (Herz-Kreislauf-System, Verdauungsorgane, Skelett, Nervensystem)
- wie man Verletzungen und Erkrankungen beurteilt, welche Störungen lebenswichtiger Körperfunktionen es gibt und wie man sie erkennt
- wie man Notfallpatienten und andere Verletzte oder hilfsbedürftige Personen befördert, während des Transports lebenswichtige Körperfunktionen beobachtet und aufrechterhält
- was man bei medizinischen Notfällen unternehmen muss, beispielsweise
- wie man Atemwege freimacht und freihält, wie man künstlich beatmet,
- wie man bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung oder bei Magenspülungen
- assistiert
- was man bei speziellen Notfällen wie Vergiftungen, psychiatrischen Notfällen oder Notfällen bei Geburt und Schwangerschaft unternimmt und wie man Sterbende begleitet
- wie man die Transportfähigkeit von Notfallpatienten sicherstellt
- was man bei einer großen Zahl von Verletzten und Kranken (z.B. bei schweren Unfällen oder im Katastrophenfall) tun muss
- wie Notfalleinsätze und Krankentransporte ablaufen und organisiert werden
- wie man Verletzte und Erkrankte pflegerisch betreut, ihnen z.B. beim Be- und Entkleiden und bei der Körperpflege hilft, wie man sie lagert
- welche Arzneiformen, insbesondere notfallmedizinische Arzneimittel, es gibt und wie man sie verwendet
- welche Maßnahmen zu Hygiene und Desinfektion im Rettungswesen zu beachten sind
- welche Gefahren es an den Einsatzstellen geben kann und wie man die Einsatzstelle absichert
- welches die allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundlagen des Rettungswesens sind, und zwar in Fachphysik, Fachchemie und Fachbiologie
- welche Kommunikationsmittel dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- wie der Rettungsdienst organisiert ist
- wie das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist und welche gesetzlichen Regelungen im Berufsleben wichtig sind, unter anderem Rettungsassistentengesetz, Infektionsschutzgesetz, Medizinproduktegesetz, Notkompetenz, Sonderrechte im Straßenverkehr, Krankenhausrecht
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung im Krankenhaus bzw. auf unseren DRK- Rettungswachen werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und angewendet. Die Schüler/innen fahren bei Rettungseinsätzen mit und assistieren dem Notarzt/der Notärztin bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in der allgemeinen Krankenpflege, in der Notaufnahme, im Operationsbereich sowie auf der Intensiv- oder Wachstation
Ausbildungsaufbau gemäß Anlage 1 zu §1, Abs.1 RettAssAPrV
Ausbildungsaufbau gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen.
Theoretischer und praktischer Unterricht im Ausbildungszentrum
Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt:
allgemeine medizinische Grundlagen: 200 Stunden
allgemeine Notfallmedizin: 200 Stunden
spezielle Notfallmedizin: 170 Stunden
Organisation und Einsatztaktik: 140 Stunden
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde: 60 Stunden
Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus: 10Stunden
Summe 780
Theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
Pflegestation: 60 Stunden
Notaufnahmebereich: 60 Stunden
Operationsbereich - Anästhesie: 180 Stunden
Intensiv- oder Wachstation: 120 Stunden
Summe 420
Innerhalb der ersten sechs Monate ist zusätzlich ein dreiwöchiges Einführungspraktikum im Rettungsdienst abzuleisten.
§8, Abs 2 RettAssG Anrechnung von Ausbildungen und praktischen Tätigkeiten
Die abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter/in wird im vollen Umfang auf den Lehrgang nach §4 angerechnet.
- Ablauf der Ausbildung im Ausbildungszentrum:
- Komplette Ausbildung als Rettungssanitäter/in über 520h
- Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten 680h
- Staatliche Prüfung zum Rettungsassistenten
- Praktische Tätigkeit (Anerkennungsjahr)/Rettungsassistent/in im Praktikum)
Ausbildungsabschluss
Die staatliche Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten/Rettungsassistentinnen (RettAssAPrV)
Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1966), 1994 (BGBl. I S.3770), 2005 (BGBl. I S. 931), 2007 (BGBl. I S. 122, 2686)
Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Unterricht und Praktika). Über die Teilnahme stellt die Schule eine Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen ist. Während der praktischen Tätigkeit (sie findet im Anschluss an Lehrgang und Prüfung statt) muss ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis geführt werden
Prüfungsinhalte
Abschlussprüfung
Am Ende der schulischen Ausbildung - also bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr - wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teile besteht.
Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Stoffgebiete:
- allgemeine medizinische Grundlagen
- allgemeine Notfallmedizin
- spezielle Notfallmedizin
- Organisation und Einsatztaktik
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Zu jedem Themenbereich bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben. Hierfür haben sie jeweils drei Stunden Zeit.
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf dieselben Stoffgebiete wie die schriftliche Prüfung sowie auf das Stoffgebiet Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus. Es wird einzeln oder in Gruppen (bis zu fünf Teilnehmer/innen) geprüft. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin soll die Prüfungszeit zwischen zehn und zwanzig Minuten betragen.
Im praktischen Teil ist am Beispiel von drei ausgewählten Fällen zu demonstrieren, dass die im Rettungsassistentengesetz beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrscht werden. Auf Verlangen der Prüfer hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die vorgenommenen Maßnahmen zu erläutern. Es wird einzeln oder zu zweit geprüft. Die Demonstration soll pro Fall 15 Minuten Dauer nicht überschreiten
Bestehen und Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der vorgeschriebenen Prüfungsteile mit mindestens "ausreichend" benotet wird.
Jeder Teil der Prüfung kann einmal wiederholt werden, wenn die Note "mangelhaft" oder " ungenügend" erteilt wurde.
Muss die praktische Prüfung wiederholt werden, muss an einer weiteren Ausbildung teilgenommen werden, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschuss bestimmt wird.
Prüfungsausschuss
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss an der Schule abgelegt. Dessen Mitglieder werden von der zuständigen Behörde bestellt.
Rettungsassistent/in im Jahrespraktikum
Nach der erfolgreichen Ablegung der staatlichen Prüfung erfolgt der zweite Ausbildungsabschnitts; das Jahrespraktikum.
Die praktische Tätigkeit nach dem zweiten Ausbildungsjahr wird mit einem Abschlussgespräch beendet. In diesem Gespräch muss der Praktikant/die Praktikantin nachweisen, dass die praktische Tätigkeit erfolgreich abgeleistet wurde.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung nach erfolgreichem Abschlussgespräch lautet:Rettungsassistent/Rettungsassistentin